Gewässer

Unser Angelgewässer erstreckt sich am Rhein, auf der deutschen Seite, über eine Länge von 21,5 km, von der Judeninsel bei Waldshut bis zur alten Rheinbrücke in Laufenburg. Auf dieser Strecke ist der Sportfischerverein Waldshut und Umgebung e.V. der alleinige Pächter.

Grenzen der Einzellose

Los 1: Judeninsel in Waldshut bis Stauwehr Dogern

Los 2: Stauwehr Dogern bis Dreispitz Albbruck

Los 3: Albauslauf bei Albbruck bis zur Laufenburger Brücke

Fischarten

Folgende Fische kommen unter anderem im Rhein vor:
Hecht, Barsch, Barbe, Döbel, Wels, Forelle, Karpfen, Aal und einige mehr.

Angelbedingungen und Regeln

  • Erlaubte Angelmethoden: Handangeln vom Ufer aus (Spinnfischen, Fliegenfischen, …) und Bootangeln (Vereinsmitglieder mit Bootskarte).
  • Fangbeschränkungen: Schonzeiten, Schonmaße und Fanglimits sind einzuhalten.
  • Anlandepflicht: Gefangene Fische nicht einheimischer Arten (z. B. Wels) und gefangene nicht heimische Krebse, für die es weder ein Schonmaß noch eine Schonzeit gibt, müssen angelandet werden und dürfen nicht in das Gewässer zurückgesetzt werden.
  • Besondere Verbote: Es darf nicht mit lebenden Köderfisch geangelt werden. Catch and Release ist verboten.

    Fischereigesetz für Baden-Württemberg als PDF

Schonzeiten & Mindestmaße
Schonzeiten, Mindestmaße, Fanglimit und Anlandepflicht.
Weiheranlage
Forellen- und Karpfenzucht, Besatz und Verkauf an Mitglieder.
Angelkarten
Alle Kartenarten, Bezugsstellen und Voraussetzungen.