Fischfangmeldung

Die ausgefüllte Fischfangmeldung ist jedes Jahr bis zum 15. Dezember an den Verein zu schicken. 

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die Fischfangmeldung ist auch dann abzugeben, wenn im betreffenden Zeitraum nicht geangelt oder kein Fisch gefangen wurde.
  • Fischer und Vereine, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können bei der Gewährung von Zuschüssen für den Jungfischeinsatz übergangen werden.
  • Wer keine Fangmeldung abgibt, hat im folgenden Jahr keine Anwartschaft auf Erteilung einer Fischereierlaubnis.

Weitere Erläuterungen stehen auf dem 1. Blatt der Fischfangmeldung.

Laden Sie sich das PDF-Dokument herunter und füllen Sie es vollständig aus:

Fischfangmeldung als PDF herunterladen

Die Fischfangmeldung kann entweder per E-Mail oder per Post an Felix Lüthe versendet werden. Er ist auch Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen bezüglich der Fischfangmeldung.

Felix Lüthe
Schwerzenerstr. 7
79739 Wutöschingen
felix.luethenoSpam@sfv-waldshut.noSpamde